Allgemeine Geschäftsbedingungen DK PROJEKT GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Aufträgen an Firmen und selbständige Unternehmer / Vermittlung und Vermittlungsverhältnis
David Kühnler vermittelt Firmen/selbständige Unternehmer an Auftraggeber zur Begründung eines Auftragsverhältnisses zwischen der Firma/dem selbständigen Unternehmer und dem Auftraggeber.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen David Kühnler und dem Auftraggeber sowie der/dem Firma/selbständigen Unternehmer abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen, die David Kühnler nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn David Kühnler ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Eine Vergütung für die Vermittlungstätigkeit von David Kühnler wird ausschließlich durch die Firma/den selbständigen Unternehmer geschuldet. Die Auftraggeber schulden für die Vermittlungstätigkeit von David Kühnler keine Vergütung.
Ein Auftragsverhältnis im Sinne dieses Vertrages gilt als vermittelt, wenn zwischen dem Auftraggeber und der Firma/dem selbständigen Unternehmer unter Mitwirkung von David Kühnler ein Dienst- oder Werkvertrag zustande kommt.
David Kühnler ist berechtigt, die Vergütung für die Vermittlungstätigkeit von den Zahlungseingängen einzubehalten. Die/der Firma/selbständige Unternehmer erteilte hierzu seine Zustimmung.
Die Firma/der selbständige Unternehmer werden für die Vermittlung sorgfältig ausgewählt. Insbesondere hat die Firma/der selbständige Unternehmer gegenüber David Kühnler versichert, dass dieser selbständig tätig ist, eine eigene Haftpflichtversicherung, die den beruflichen Bereich umfasst, besitzt, über die mit der Ausübung erforderlichen Materialien verfügt sowie eine Arbeitsorganisation vorhält, um die geschuldete Leistung zu erbringen. Dies entbindet den Auftraggeber jedoch nicht, eine eigenständige Prüfung vorzunehmen, ob die Firma/der selbständige Unternehmer als Scheinselbständiger einzustufen ist.
Der Auftraggeber ist angehalten, sich von der Eignung der/des Firma/selbständigen Unternehmers für den vorgesehenen Einsatz zu überzeugen. David Kühnler kann nur dafür einstehen, dass die Firma/der selbständige Unternehmer für den vorgesehenen Einsatz die generelle Eignung besitzt, die diesen befähigt, seine Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen zu erbringen. David Kühnler kann in keinem Falle eine Haftung übernehmen, sofern die Mitarbeiter der Firma/des selbständigen Unternehmers mit Geldangelegenheiten betraut werden.
Auftragsverhältnis zwischen vermittelter Firma/selbständigem Unternehmer und Auftraggeber
Das Auftragsverhältnis zwischen Auftraggeber und der/dem vermittelten Firma/Unternehmer wird begründet, in dem der Auftraggeber den Auftrag gegenüber der/dem vermittelten Firma/Unternehmer schriftlich erteilt und die/der vermittelten Firma/Unternehmer den Auftrag schriftlich bestätigt. Für die Auftragserteilung und –bestätigung soll das dafür vorgesehenen Formular von David Kühnler genutzt werden. Der Austausch der Auftragserteilung und –bestätigung soll jeweils über David Kühnler erfolgen.
Die Tätigkeit der Firma/des selbständigen Unternehmers unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes. Die Mitarbeiter der Firma/des selbständigen Unternehmers werden vor der Arbeitsaufnahme durch den zuständigen Mitarbeiter des Auftraggebers in die spezifischen Gefahren des Tätigkeitsortes eingewiesen.
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Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeiten, sowie neue Dispositionen, sind mit der Firma/dem selbständigen Unternehmer zu vereinbaren.
Wenn Mitarbeiter der Firma/des selbständigen Unternehmers Tätigkeiten ausführen sollen, die eine höhere Qualifikation als die ursprünglich vereinbarte erfordern, bleibt eine Anpassung der Vergütung vorbehalten. Bei Überstunden-, Nacht-, Schicht-, Akkord-, Sonn- und Feiertagsarbeiten gelten die in ihrer Branche üblichen tariflichen Vereinbarungen bzw. Zuschläge.
Die Mitarbeiter der Firma/des selbständigen Unternehmers sind verpflichtet, einen Arbeitsnachweis wöchentlich vorzulegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten unterschreiben zu lassen. Ein Exemplar hiervon verbleibt beim Auftraggeber. Die Rechnungen werden wöchentlich aufgrund der von dem Auftraggeber unterschriebenen Arbeitsnachweise erstellt.
Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlungsabwicklung
Die Firma/der selbständige Unternehmer erstellen für ihre/seine gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Leistungen eine an den Auftraggeber adressierte Rechnung, welche an David Kühnler übersandt wird. David Kühnler überprüft die Rechnung auf ihre rechnerische Richtigkeit hin und übersendet diese dem Auftraggeber. Eine Rechnungslegung erfolgt wöchentlich. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber fällig und ist innerhalb der unter A dieser Vereinbarung genannten Frist auszugleichen. Als Zugang gilt auch die Übersendung der Rechnung in elektronischer Form.
Die Begleichung der Rechnung kann mit schuldbefreiender Wirkung nur durch Zahlung auf das von David Kühnler eingerichtete Fremdgeldkonto bei der Volksbank Zwickau.
IBAN: DE39 8709 5934 0100 0321 55 BIC :GENODEF1Z01
erfolgen.
Eine Zahlung des Auftraggebers an David Kühnler hat im Verhältnis zu der Firma/dem selbständigen Unternehmer erfüllende Wirkung.Soweit der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Verzug ist, ist David Kühnler berechtigt aber nicht verpflichtet, ausstehende Zahlungen für die Firma/den selbständigen Unternehmer anzumahnen. Zu weiteren Maßnahmen zur Realisierung des Zahlungsanspruches der Firma/des selbständigen Unternehmers ist David Kühnler berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Solche Maßnahmen sind bei Bedarf separat zu vereinbaren.
Der jeweilige Vergütungsanspruch der Firma/des selbständigen Unternehmers wird nicht an David Kühnler abgetreten. Inhaber der jeweiligen Forderung bleibt stets ausschließlich die Firma/der selbständige Unternehmer; hiervon unberührt bleibt das Recht der Firma/des selbständigen Unternehmers, den Vergütungsanspruch an David Kühnler oder einen Dritten abzutreten.
David Kühnler wird die auf dem Fremdgeldkonto eingehende, für die Firma/den selbständigen Unternehmer bestimmte Vergütung, nach Abzug der Vermittlungsvergütung, unverzüglich an die Firma/den selbständigen Unternehmer weiterleiten.
Haftung David Kühnler
18. David Kühnler haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit
sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit haftet David Kühnler auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen
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haftet David Kühnler bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn David Kühnler die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von David Kühnler beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von David Kühnler, sofern sie auch persönlich in Anspruch genommen werden.
Umgehungsverbot/Verpflichtung zum Schadensersatz/Pflicht zur Auskunftserteilung
19. Der Firma/dem selbständigen Unternehmer ist es für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem letzten Versuch einer Vermittlung bzw. ab dem Ablauf des letzten Vermittlungszeitraumes untersagt, unmittelbar und damit unter Umgehung von David Kühnler, Aufträge des Auftraggebers anzunehmen. Dem Auftraggeber ist es für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem letzten Versuch einer Vermittlung bzw. ab dem Ablauf des letzten Vermittlungszeitraumes einer/eines von David Kühnler vermittelten Firma/selbständigen Unternehmers untersagt, von David Kühnler zur Vermittlung benannte Firmen/selbständige Unternehmer unmittelbar und damit unter Umgehung von David Kühnler zu beauftragen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung schuldet sowohl die Firma/der selbständige Unternehmer, als auch der Auftraggeber David Kühnler Schadensersatz in Höhe von 2.500,--EUR. Bei einer Dauerverletzung des vorstehenden Umgehungsverbotes ist die Vertragsstrafe für die Firma/den selbständigen Unternehmer und für den Auftraggeber für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Firma/der selbständige Unternehmer und der Auftraggeber verpflichten sich gegenüber David Kühnler jeweils für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Ablauf des letzten Vermittlungszeitraumes gegenüber David Kühnler Auskunft über die Beauftragung der Firma/des selbständigen Unternehmers in schriftlicher Form und bei Anforderung durch David Kühnler unter Versicherung an Eides Statt zu erteilen.
Sonstige Klauseln
20. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Zwickau.
22. David Kühnler behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zu
ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Partien spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht eine Partei der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von einem Monat nach Empfang der Email, gelten die geänderten AGB als angenommen. David Kühnler wird die Parteien mit der Mitteilung über die Änderung darauf hinweisen, dass die neue Fassung als genehmigt gilt, wenn der Widerspruch nicht fristgemäß erfolgt.